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LED Notbeleuchtung & Sicherheitsbeleuchtung – Der Ratgeber 2025

Notbeleuchtung ist in Gewerbegebäuden, öffentlichen Einrichtungen und Versammlungsstätten gesetzlich vorgeschrieben. LED-Technologie macht moderne Sicherheitsbeleuchtung wartungsärmer, langlebiger und zuverlässiger. Erfahren Sie, welche Normen gelten und welche Leuchten Sie benötigen.

⚠️ Gesetzliche Pflicht

Notbeleuchtung ist in Deutschland nach ASR A3.4/3 und der Muster-Arbeitsstättenverordnung (MBO) verpflichtend. Europäisch geregelt durch DIN EN 1838. Bei Verstoß drohen Bußgelder und Haftung bei Personenschäden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 3 Typen: Fluchtwegbeleuchtung, Antipanikbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung
  • Mindestbetriebsdauer: 1 Stunde (Fluchtwege), 3 Stunden (Versammlungsstätten)
  • Aktivierung innerhalb von ≤ 5 Sekunden nach Netzausfall
  • LED-Notleuchten mit integrierten Akkus sind wartungsärmer als zentrale Versorgung

Die 3 Arten der Sicherheitsbeleuchtung

🚪 1. Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege
AnforderungMin. 1 lx auf dem Fußboden entlang des Fluchtweges, 0,5 lx auf der Mittelachse
AnwendungsbereichAlle Flure, Treppenräume, Ausgänge in Arbeitsstätten mit mehr als 20 Personen
Betriebsdauer1 Stunde (Arbeitsstätten), 3 Stunden (Versammlungsstätten)
👥 2. Antipanikbeleuchtung (Freiflächenbeleuchtung)
AnforderungMin. 0,5 lx (Kerngefährdungszone), Gleichmäßigkeit ≥ 1:40
AnwendungsbereichGroße Räume > 60 m² ohne klar markierten Fluchtweg, Hallen, Versammlungsräume
Betriebsdauer1 Stunde, sofortige Aktivierung
🏭 3. Ersatzbeleuchtung
AnforderungMin. 10 % der Nennbeleuchtungsstärke, mind. 15 lx
AnwendungsbereichTätigkeiten mit Gefahrenpotential, die bei Netzausfall sofort sicher beendet werden müssen
BetriebsdauerJe nach Gefährdungsbeurteilung, ≥ 1 Stunde

Zentrale vs. dezentrale Notbeleuchtung

🔋 Dezentral (Einzelbatterie)
  • Jede Leuchte mit eigenem Akku
  • Einfache Nachrüstung in bestehende Anlagen
  • Kein separates Notstromsystem nötig
  • Geringere Installationskosten
  • Akku muss regelmäßig gewartet/geprüft werden
  • Bei vielen Leuchten hoher Wartungsaufwand
⚡ Zentral (Zentralbatterie-Anlage)
  • Zentrale Überwachung und Prüfung
  • Wartung an einem Punkt möglich
  • Ideal für große Gebäude (> 50 Leuchten)
  • Höhere Installationskosten
  • Aufwändige Verkabelung
  • Ausfall der Zentrale = alle Leuchten betroffen

Prüf- und Wartungspflichten

Täglich
Sichtprüfung: Bereitschaftsanzeige aktiv?
Monatlich
Funktionstest: min. 30 Sekunden Batteriebetrieb
Jährlich
Volllasttest: gesamte Nennbetriebsdauer (1–3 h)

Alle Prüfungen müssen dokumentiert werden. Empfehlung: Betriebsbuch nach DIN VDE 0108-100 führen.

Häufige Fragen zur Notbeleuchtung

Ab wie vielen Mitarbeitern ist Notbeleuchtung Pflicht?
In Deutschland ist Notbeleuchtung nach ASR A3.4/3 bereits ab bestimmten Arbeitsstättenkonfigurationen Pflicht – unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Entscheidend sind Faktoren wie Fensterfläche, natürliche Belichtung, Raumgröße und Personenzahl (ab 20 Personen in Räumen ohne Tageslicht stets Pflicht).
Was passiert bei einer Betriebsprüfung ohne Notbeleuchtung?
Fehlt vorgeschriebene Sicherheitsbeleuchtung, kann die Behörde die sofortige Schließung des Betriebs bis zur Nachrüstung anordnen. Zusätzlich drohen Bußgelder bis zu 30.000 € und zivilrechtliche Haftung bei Unfällen.
Muss die Notbeleuchtung vom Elektriker installiert werden?
Ja. Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen von einer Elektrofachkraft nach VDE 0100 und DIN VDE 0108 installiert, geprüft und abgenommen werden. Die Erstprüfung ist dokumentationspflichtig.
Wie lange halten die Akkus in LED-Notleuchten?
Moderne NiMH- oder LiFePO4-Akkus in LED-Notleuchten halten 4–7 Jahre. Danach empfiehlt der Hersteller einen Akkutausch. Bei Braytron-Notleuchten ist der Akku separat erhältlich.
Darf Notbeleuchtung auch als Dauerbeleuchtung betrieben werden?
Ja. "Dauerschaltung" bedeutet, die Leuchte leuchtet immer (auch im Normalbetrieb) und schaltet auf Akkubetrieb wenn der Strom ausfällt. "Bereitschaftsschaltung" bedeutet, sie leuchtet nur bei Netzausfall. Beide sind zulässig.

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